Deutscher Wutbürger

Wie kann man wegen eines Parkplatzes so eskalieren?

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5 Gedanken zu „Deutscher Wutbürger“

  1. erstaunlich ruhig geblieben, solche leute verstehen leider nur wenn man denen eins vor die mappe haut, hat man halt ne anzeige wegen körperverletzung, kostet nicht die welt, beim nächsten mal ist der dann ganz kleinlaut.

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  2. Hmm, §185 StGB Beleidigung (wiederholtes Duzen trotz Aufforderung dies zu Unterlassen), §240 Nötigung (Fuß mit Ankündigung unter den Reifen stellen um Andere am Losfahren zu hindern), §21 AGG in verbindung mit §166 StGB IDiskriminierung). Der sollte sich die Sache mit seinem Anwalt sehr gut überlegen, das könnte nach hinten losgehen.

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  3. Ich hätte da sehr viel schneller die 110 gewählt. „Hier ist eine Privatperson, die lässt mich nicht wegfahren, beleidigt und bedroht mich. Ich habe Angst, mein Auto zu verlassen.“

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