Neulich auf der Autobahn

Verrücktes Bike, wie kann man sich damit auf die Autobahn trauen?

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11 Gedanken zu „Neulich auf der Autobahn“

    • Das ist so nicht ganz richtig.
      Sobald im Fahrzeugschein eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h eingetragen ist, darf das Fahrzeug die Autobahn benutzen.

      Sonst dürften die ganzen jungen Roller-Idioten, die ihre nervösen Knatterbüchsen tunen, ja auch auf die Autobahn. (da sie ja teilweise deutlich schneller fahren als 60 km/h, aber nur 45 km/h fahren dürfen)

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  1. Naja, was ist schlimmer? Entweder einer der nach Anschein ohne Zulassung auf der Autobahn unterwegs ist – haben wir ja bereits widerlegt oder derjenige der bei >90 km/h sein Handy während der Fahrt zum Filmen benutzt… :wall:
    irgendwie irrsinnig…

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  2. Das ding nennt sich E-Rockit und es ein E-Motorad mit der entsprechenden Zulassung. Also kein Fahrrad. Und warum fuchtelt der Huan mit seinem Handy während der Fahrt rum? :krieger:

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