Kai-Uwe und der Böller

Neulich in Sachsen. :D Was für ein Böller. :o

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9 Gedanken zu „Kai-Uwe und der Böller“

  1. hierbei handelt es sich um eine straftat nach $ 42 sprengstoffgesetz. diese wird mit bis zu einem jahr gefängnis belegt. jedes jahr verlieren zudem mehrere menschen durch unachtsachgemäßen umgang mit pyrotechnik und illiegaler pyrotechnik gliedmaßen, ihr gehör oder ihr leben.

    hinterher denken ist zu spät. bitte die finger davon lassen.

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  2. wer die finger nicht davon lassen kann, bitte einen befähigungsschein z.B. nach § 27 SprengG mit entsprechend fachkundeprüfung besuchen.

    und das abbrennen von pyrotechnik der Kategorie F2 ist für volljährige personen ohne Befähigungsschein nur am 31.12. und 1.1. erlaubt.
    siehe § 23 (2) 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)

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